Allgemeine Geschäftsbedingungen der reputatio AG
(Stand September 2005)
1. Geltungsbereich und Auslegung
1.1 Die Reputatio AG (im folgenden "REPUTATIO" genannt) erbringt ihre Telekommunikationsdienstleistungen (die ,,TKDienste") und ihre sonstigen Leistungen (im Folgenden gemeinsam als die "Leistungen" bezeichnet) ausschließlich für Geschäftskunden auf der Grundlage der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung ("TKV") zu den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") sowie den Besonderen Geschäftsbedingungen und Service Vereinbarungen ("BGB") der bezogenen Leistung, die der Kunde durch Erteilung des Auftrags oder Annahme der Leistungen als verbindlich anerkennt. Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind, selbst im Falle der Leistungserbringung durch REPUTATIO, ausgeschlossen, auch wenn REPUTATIO diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2 Im Falle von Widersprüchen oder Abweichungen zwischen den Bestimmungen der vorliegenden AGB und denen der BGB für die jeweils bezogene Leistung haben die BGB Vorrang vor den vorliegenden AGB.
2. Änderungen der Geschäftsbedingungen
2.1 REPUTATIO behält sich vor, die vorliegenden AGB, die BGB für die jeweils bezogene Leistung sowie die Preislisten zu ändern, um insbesondere folgenden Gegebenheiten Rechnung zu tragen: Änderungen von
a. technischen und/oder betrieblichen Gegebenheiten, welche eine unwesentliche Änderung der bezogenen Leistung erfordern,
b. anwendbaren Gesetzen, Vorschriften oder Richtlinien, oder
c. wirtschaftlichen Gegebenheiten.
2.2 Die entsprechenden Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Die Änderungen gelten als vom Kunden genehmigt und werden wirksam, es sei denn, der Kunde hat innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der schriftlichen Mitteilung den Änderungen ganz oder teilweise schriftlich widersprochen. REPUTATIO wird den Kunden in der schriftlichen Änderungsmitteilung auf den Beginn dieser Frist und auf die Bedeutung sowie die Folgen des unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
3. Bestellung von Leistungen
Alle Angebote und hierzu gehörigen Angebotsunterlagen von REPUTATIO sind unverbindlich und freibleibend; sie können vor Vertragsschluss jederzeit geändert werden. Der Kunde kann bei REPUTATIO per Bestellformular die Bereitstellung von Leistungen beauftragen. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch REPUTATIO zustande. Diese Auftragsbestätigung bildet zusammen mit den BGB für die jeweils bezogene Leistung einschließlich der Preisliste, dem Bestellformular von REPUTATIO und den vorliegenden AGB den Vertrag über die Bereitstellung der darin bezeichneten Leistungen.
4. Verpflichtungen von REPUTATIO, Leistungsstörungen und Gewährleistung
4.1 REPUTATIO liefert dem Kunden die Leistungen nach Maßgabe des mit dem Kunden vereinbarten Vertrages.
4.2 Termine für den Beginn der Leistungen (Bereitstellungstermine) sind nur verbindlich, wenn REPUTATIO diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt und der Kunde rechtzeitig alle in seinem Einflussbereich liegenden Voraussetzungen zur Bereitstellung und Erbringung der Leistungen durch REPUTATIO erfüllt hat.
4.3 Wird die Leistung aus von REPUTATIO zu vertretenen Gründen nicht innerhalb von 6 (sechs) Monaten nach schriftlicher Auftragsbestätigung bereitgestellt, ist der Kunde berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist, vom Vertrag zurückzutreten. Diese Frist gilt für den Kunden nicht, wenn REPUTATIO den Bereitstellungstermin im Sinne von 4.2 als verbindlich bestätigt hat.
4.4 Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereiches von REPUTATIO liegende Ereignisse wie z.B. Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen Dritter - soweit REPUTATIO sich nicht dieser Dritter als Erfüllungsgehilfen bedient - und sonstige Ereignisse höherer Gewalt (alle gemeinsam als "höhere Gewalt" bezeichnet), welche REPUTATIO an der Erbringung der Leistung hindern, entbinden REPUTATIO für ihre Dauer von der Pflicht zur Erbringung desselben. Vom Eintritt des Ereignisses wird REPUTATIO den Kunden in angemessener Weise unterrichten. Falls das Ereignis länger als zwei Wochen andauert, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.5 Erfüllt die vom Kunden bestellte Leistung aus Gründen, für welche REPUTATIO verantwortlich ist, die in dem Vertrag angegebenen Leistungsmerkmale nicht, wird REPUTATIO den entsprechenden Fehler kostenlos beheben. Stellt sich bei der Störungsbeseitigung heraus, dass die Störung nicht von REPUTATIO zu vertreten ist bzw. nicht auf einem Fehler der von REPUTATIO erbrachten Leistung beruht, ist REPUTATIO berechtigt, dem Kunden die entstandenen Kosten für die Störungsfeststellung und gegebenenfalls erfolgte Störungsbehebung in Rechnung zu stellen. Dies gilt entsprechend für Störungen,
die REPUTATIO von einem im Auftrag des Kunden angeschlossenen Dritten gemeldet werden.
4.6 REPUTATIO erbringt die Leistungen nach dem anerkannten und üblichen Stand der Technik sowie entsprechend den BGB der jeweils bezogenen Leistung, u.a. unter Einhaltung aller für den ordnungsgemäßen Betrieb des Telekommunikationsnetzes anwendbaren Sicherheitsvorschriften.
4.7 Die Beschaffenheit der Leistungen von REPUTATIO bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der Leistungen, wie sie sich insbesondere aus Ziffer 4.6 ergeben.
4.8 REPUTATIO übernimmt insbesondere keine Gewähr für Störungen von Leistungen, die auf
a. Eingriffe des Kunden oder unbefugter Dritter in das Telekommunikationsnetz von REPUTATIO,
b. die technischen Ausstattung oder die Netzinfrastruktur des Kunden,
c. den ungeeigneten, unsachgemäßen oder fehlerhaften Anschluss an das Telekommunikationsnetz von REPUTATIO durch den Kunden oder Dritte,
d. die ungeeignete, unsachgemäße oder fehlerhafte Installation, Bedienung oder Behandlung der für die Inanspruchnahme der Leistung erforderlichen Geräte oder Systeme durch den Kunden oder Dritte, oder
e. die Nicht- oder fehlerhafte Beachtung oder Einhaltung der in der Leistungsbeschreibung, Bedienungsanleitung oder sonstige Produktinformation vorgegebenen Hinweise und Bestimmungen zurückzuführen sind, sofern sie nicht auf einem Verschulden von REPUTATIO beruhen.
4.9 REPUTATIO darf sich zur Erfüllung der gegenüber dem Kunden bestehenden Verbindlichkeiten Dritter bedienen. Die vertraglichen Pflichten von REPUTATIO bleiben hiervon unberührt.
5. Verpflichtungen des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich:
a. REPUTATIO unverzüglich jede Änderung seiner Firma, Rechtsform, Anschrift, Bankverbindung, sowie eine Beantragung zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen mitzuteilen,
b. die Leistungen nicht für gesetzeswidrige Zwecke zu nutzen und keine Mitteilungen sittenwidrigen, beleidigenden, obszönen, drohenden oder verleumderischen Inhalts oder solche, die gegen das Urheber- oder Wettbewerbsrecht verstoßen, zu versenden oder zu empfangen und Dritten den Versand oder den Empfang solcher Mitteilungen nicht zu gestatten,
c. Dritten keine Werbung, Sachen oder sonstige Leistungen unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften zuzusenden oder in sonstiger Weise zu übermitteln,
d. Mitteilungen, die im Netz übertragen werden, nicht abzufangen oder abzufangen versuchen,
e. Mitteilungen, Viren oder Würmer, die geeignet sind, Schäden bei REPUTATIO oder deren Kunden zu verursachen, nicht in das Netz zu leiten,
f. bei der Nutzung der Leistungen alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Vorschriften und Anweisungen einzuhalten,
g. REPUTATIO unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ein Passwort oder sonstige vertrauliche Informationen, die REPUTATIO dem Kunden offengelegt hat, einem unbefugten Nutzer bekannt werden,
h. REPUTATIO unverzüglich über Störungen und Sicherheitsmängel aller von ihm genutzten Leistungen zu unterrichten (Störungsmeldung) und bei der Feststellung ihrer Ursachen sowie bei deren Beseitigung in zumutbarem Umfang zu unterstützen,
i. ausschließlich Geräte/Netzwerke anzuschließen, die die Netzintegrität von REPUTATIO nicht beeinträchtigen; REPUTATIO kann vom Kunden den Nachweis verlangen, dass die Netzintegrität nicht beeinträchtigt wird,
j. alle anderen zumutbaren Anweisungen zu befolgen, die REPUTATIO im Hinblick auf die Nutzung der Leistungen erteilt,
k. nach angemessener Vorankündigung REPUTATIO Zutritt zu den REPUTATIO-Einrichtungen innerhalb der vom Kunden genutzten Räumlichkeiten und Gebäude zu gewähren, soweit dies für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch REPUTATIO erforderlich ist,
l. alle zumutbaren Sicherheitsanweisungen von REPUTATIO während des Aufenthalts in deren Räumlichkeiten zu erfüllen,
m. alle weitere in den jeweiligen Produktbeschreibungen angegebenen Bestimmungen einzuhalten,
n. die Leistungen einem Dritten nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch REPUTATIO zur Verfügung zu stellen,
o. die an das Netz angeschlossen Geräte/Netzwerke so zu sichern, dass unbefugte Dritte nicht über diese Geräte/Netzwerke Verbindungen in oder über das Netz von REPUTATIO herstellen können oder sonst über diese Geräte/Netzwerke auf das Netz von REPUTATIO Zugriff nehmen können; der Kunde hat insbesondere seine Geräte/Netzwerke vor Hackereingriffen nach dem jeweiligen Stand der Technik zu schützen,
p. seine Geräte/Netzwerke nach dem jeweiligen Stand der Technik gegen Dialer zu sichern, und
q. während der Laufzeit des Vertrages und für den Zeitraum von 6 (sechs) Monaten nach dessen Beendigung keine Mitarbeiter von REPUTATIO abzuwerben oder diesbezügliche Versuche zu unternehmen.
6. REPUTATIO-Einrichtungen
6.1 REPUTATIO hat gegebenenfalls Telekommunikationslinien zu verlegen und/oder in den Räumlichkeiten des Kunden Telekommunikationsanlagen (Service- und Technikeinrichtungen) zu installieren (nachfolgend insgesamt ,,REPUTATIO-Einrichtungen" genannt), um dem Kunden die vereinbarten Leistungen bereit stellen zu können. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Fall:
a. die zur Verlegung und zum Betrieb der Telekommunikationslinie und zum Anschluss der vom Kunden genutzten Räumlichkeiten erforderliche Genehmigung des Grundstückeigentümers und/oder eines anderen betroffenen Rechtsinhabers zu beschaffen und REPUTATIO zur Verfügung zu stellen sowie REPUTATIO bei der Einrichtung der REPUTATIO-Einrichtungen angemessen zu unterstützen und die erforderlichen Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen,
b. für die Installation und Wartung der REPUTATIO-Einrichtungen in den Räumlichkeiten des Kunden geeignete und sichere Stellflächen sowie ein geeignetes und sicheres Umfeld mit entsprechenden Leitungen und ausreichend Elektrizität bereitzustellen, ohne dass REPUTATIO hierfür Kosten in Rechnung gestellt werden oder entstehen,
c. sicherzustellen, dass kein Dritter unerlaubt Eingriffe an den REPUTATIO-Einrichtungen vornimmt,
d. alle von REPUTATIO erteilten Anweisungen zur Nutzung der REPUTATIOEinrichtungen einzuhalten,
e. für den Empfang der Leistungen ausschließlich die REPUTATIOEinrichtungen zu verwenden,
f. die Reparatur, Wartung, Aufrüstung oder das Testen der REPUTATIO-Einrichtungen ausschließlich den ermächtigten Vertretern von REPUTATIO zu gestatten,
g. keinerlei Beschädigung, Erweiterung oder Modifikation der REPUTATIO-Einrichtungen oder sonstige Eingriffe an denselben oder an deren Funktion und Leistung vorzunehmen,
h. die REPUTATIO-Einrichtungen nicht zu verkaufen, zu vermieten, zu belasten oder auf sonstige Weise mit ihnen zu handeln, sowie
i. die REPUTATIO-Einrichtungen ausreichend gegen Diebstahl, Vandalismus, Feuer, Wasser und sonstige Beschädigung zu schützen und zu versichern und diesen Versicherungsschutz dauerhaft zu erhalten.
6.2 REPUTATIO ist berechtigt, die REPUTATIO-Einrichtungen von Zeit zu Zeit nach freiem Ermessen zu ändern, zu ersetzen, zu erneuern oder zu erweitern.
6.3 REPUTATIO bleibt Eigentümer aller aufgebauten und/oder installierten REPUTATIO-Einrichtungen, auch wenn diese sich auf dem Grundstück bzw. in den Räumlichkeiten des Kunden befinden. Nach Beendigung des Vertrages haben REPUTATIO-Mitarbeiter Anspruch auf sofortigen Zugang zu den Räumlichkeiten des Kunden zwecks Deinstallation und Entfernung der REPUTATIO-Einrichtungen.
7. Vergütung der Leistungen
7.1 Alle bei Vertragsschluss gültigen Preise ergeben sich aus den zu diesem Zeitpunkt gültigen Preislisten oder den Bestellformularen von REPUTATIO.
7.2 Alle Preisangaben verstehen sich als Nettopreise exklusive Umsatzsteuer oder sonstige ggf. anfallende Steuern. Sofern Leistungen an einen nicht in Deutschland gebietsansässigen Kunden erbracht werden und der Kunde den Nachweis führt, dass der hierauf entfallende Umsatz in Deutschland nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, wird dem Kunden eine Umsatzsteuer auf den Preis nicht berechnet.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Die Rechnungslegung durch REPUTATIO erfolgt an die auf der ersten Seite des Auftragsformulars angegebene Rechnungsanschrift oder an eine vom Kunden schriftlich mitgeteilte andere Rechnungsanschrift. Die Bezahlung der Rechnung hat durch den Kunden selbst zu erfolgen, sofern nicht anders vereinbart.
8.2 Die Bezahlung der Preise für die Leistungen durch den Kunden erfolgt, soweit anwendbar und vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, wie folgt:
a. Alle Grundpreise sind (monatlich, vierteljährlich oder jährlich) im Voraus und mit Wirkung ab dem im Vertrag bezeichneten Datum zu entrichten.
b. Alle verbrauchsbezogenen Preise werden monatlich rückwirkend entrichtet.
8.3 Jede Rechnung ist 10 (zehn) Tage nach dem Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
8.4 Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde automatisch in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Die Zahlung des Kunden gilt erst dann als erfolgt, wenn die Zahlung auf dem von REPUTATIO angegebenen Konto gutgeschrieben ist. REPUTATIO ist berechtigt, vom Kunden die Ermächtigung für den Einzug der monatlichen Preise im Lastschriftverfahren zu verlangen.
8.5 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug (Ziffer 8.4), ist REPUTATIO berechtigt, Verzugszinsen in jeweiliger gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt unberührt.
8.6 Der Kunde hat alle Preise mittels Banküberweisung zu entrichten, soweit REPUTATIO diese nicht einzieht. Barzahlungen sowie Zahlungen Dritter muss REPUTATIO nicht akzeptieren. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber sowie für REPUTATIO kosten- und spesenfrei angenommen.
8.7 Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
8.8 Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
8.9 Einwendungen gegen die Rechnung hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 4 (vier) Wochen nach dem Rechnungszugang, schriftlich zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. REPUTATIO wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen oder nicht rechtzeitigen Einwendung besonders hinweisen.
8.10 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z.B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen, etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und soweit möglich mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet. Sofern der Kunde dies wünscht, erfolgt die Rückerstattung auf eine von ihm zu benennende Bankverbindung.
9. Sicherheiten
9.1 REPUTATIO ist berechtigt, sofern ihr nach dem Vertragsschluss die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden erkennbar wird, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung ("Sicherheit") in angemessener Höhe zu erbringen. REPUTATIO ist ferner berechtigt, die Zahlungsfristen des Kunden auf weniger als 10 (zehn) Tage zu reduzieren und/oder dem Kunden ein Kreditlimit zu setzen, welches die Gesamtverbindlichkeit des Kunden gegenüber REPUTATIO einschließlich noch nicht in Rechnung gestellter Leistungen) nicht überschreiten darf.
9.2 Wird die verlangte Sicherheit nicht innerhalb einer angemessenen, von REPUTATIO festgelegten Frist gestellt, ist REPUTATIO berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt REPUTATIO ausdrücklich vorbehalten.
9.3 Eine Sicherheit gilt als verbraucht, wenn die Summe der in Rechnung gestellten und noch nicht beglichenen Leistungen sowie der bereits erbrachten, aber noch nicht fakturierten Leistungen die Höhe der Sicherheit überschreitet.
10. Urheberrecht und Nutzungsrechte
10.1 Der Kunde bestätigt und erteilt hiermit sein Einverständnis, dass er durch die Nutzung der Leistungen keinerlei geistige Eigentumsrechte von REPUTATIO oder deren Lizenzgeber erwirbt.
10.2 Alles geistige Eigentum von REPUTATIO, das in oder in Zusammenhang mit den Leistungen genutzt wird oder in ihnen verkörpert ist, bleibt ausschließliches Eigentum von REPUTATIO oder deren Lizenzgeber. Kein Recht an diesem geistigen Eigentum oder an Modifikationen oder Erweiterungen desselben geht auf den Kunden über, es sei denn, dass dies ausdrücklich in den BGB bestimmt oder von den Parteien auf sonstige Weise vereinbart ist.
10.3 Die vorstehenden Ziffern 10.1 und 10.2 haben keinen Einfluss auf geistiges Eigentum des Kunden an Inhalten, die mittels der Leistung versendet oder empfangen werden.
10.4 Der Kunde erkennt hiermit das Recht von REPUTATIO oder deren Lizenzgeber an diesem geistigen Eigentum an und wird nichts unternehmen, was dieses Recht von REPUTATIO gefährden, beschränken oder auf sonstige Weise beeinträchtigen könnte. Der Kunde verpflichtet sich, weder Firma noch rechtlich geschützte Marken/Bezeichnungen von REPUTATIO ohne vorherige schriftliche Zustimmung von REPUTATIO zu nutzen.
10.5 Hinsichtlich der Software, die REPUTATIO dem Kunden zur Nutzung einer Leistung zur Verfügung stellt, räumt REPUTATIO dem Kunden für die Dauer des maßgeblichen Vertrages eine nicht-exklusives, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software für den vorgesehenen Zweck unter Einhaltung der von REPUTATIO erteilten Anweisungen ein.
10.6 Der Kunde ist über den gesetzlich vorgesehenen und in den vorliegenden AGB und den BGB beschriebenen Umfang hinaus nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch REPUTATIO die ihm überlassene Software zu kopieren, dekompilieren oder modifizieren oder die mit der Leistung gelieferten Handbücher oder Dokumentationen zu kopieren.
11. Schadensersatz und Haftung
11.1 REPUTATIO haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden,
a. die auf der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b. auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
c. dem Fehlen garantierter Beschaffenheitsmerkmale oder
d. dem arglistigen Verschweigen von Mängeln beruhen.
Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften (z.B. die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz) bleibt jedoch unberührt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Ansehung etwaiger Erfüllungsgehilfen sowie der Mitarbeiter von REPUTATIO.
11.2 Darüber hinaus haftet REPUTATIO im Falle von Sach- oder Vermögensschäden, die auf der leicht fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) beruhen, auf solche Schäden, mit denen REPUTATIO zum Zeitpunkt der Bestätigung einer Bestellung typischerweise rechnen musste.
11.3 Die Haftung von REPUTATIO für Vermögensschäden infolge von Schadensereignissen, die auf TK-Diensten von REPUTATIO oder eines anderen Telekommunikationsdienstleistungsanbieters beruhen, ist auf einen Betrag in Höhe von EUR 12.500 (Zwölftausendfünfhundert Euro) je Kunde bzw. EUR 10.000.000 (Zehn Millionen Euro) gegenüber der Gesamtheit der jeweils durch ein schadensverursachendes Ereignis Geschädigten begrenzt, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich verursacht. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Kunden aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die letztgenannte Höchstgrenze, so wird jeder einzelne Schadensersatzanspruch in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
11.4 Sofern der Kunde anstelle von Schadensersatz den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt, gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen entsprechend.
11.5 Für Mängel des dem Kunden im Rahmen einer Leistung zur Nutzung überlassener REPUTATIO-Einrichtungen, die im Zeitpunkt der erstmaligen Überlassung der jeweiligen REPUTATIO-Einrichtung bereits bestehen, haftet REPUTATIO nur, wenn REPUTATIO diese Mängel zu vertreten hat. Hat REPUTATIO solche Mängel zu vertreten, gelten hierfür die vorstehenden Haftungsbeschränkungen.
12. Vertragsbeginn, Laufzeit, Kündigung und Sperre
12.1 Der Vertrag beginnt ab dem Zeitpunkt zu laufen, ab dem der Kunde die Leistungen von REPUTATIO in Anspruch nehmen kann, es sei denn dies ist ausdrücklich anders schriftlich vereinbart. Einzelheiten der Mindestvertragslaufzeit sind in den BGB der bezogenen Leistung niedergelegt. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbegrenzte
Zeit und kann von jeder Partei mit einer Kündigungsfrist von 3 (drei) Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
12.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
a. der Kunde für 2 (zwei) aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Betrages der geschuldeten Entgelte oder in einem länger als 2 (zwei) Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der den durchschnittlich geschuldeten Entgelten für 2 (zwei) Monate entspricht, in Verzug kommt,
b. der Kunde sonst schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt oder bei der Nutzung der Leistungen gegen Strafvorschriften verstößt oder diesbezüglich dringender Tatverdacht besteht,
c. der Kunde von TK-Diensten zahlungsunfähig wird oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt ist,
d. REPUTATIO gemäß geltendem Recht oder einem Beschluss eines Gerichts, einer staatlichen oder einer sonstigen Behörde (z.B. einer Aufsichtsbehörde) zur Kündigung verpflichtet ist, oder
e. REPUTATIO gesicherte Kenntnis von einer rechtswidrigen, insbesondere wettbewerbswidrigen Nutzung einer Leistung erlangt hat.
12.3 REPUTATIO hat das Recht, unter Beachtung der Voraussetzungen der TKV einen TK-Dienst einzustellen (Sperre).
12.4 Stellt REPUTATIO einen TK-Dienst vorübergehend ein und stellt ihn dann nach Wegfall des Verstoßes auf Wunsch des Kunden wieder bereit, ist der Kunde zur Zahlung der hierdurch entstehenden Kosten (Wiederanschlusskosten) verpflichtet.
12.5 Die Kündigung des Vertrages hat in jedem Falle schriftlich - per Brief oder per Fax - zu erfolgen.
13. Datenschutz
13.1 REPUTATIO und der Kunde verpflichten sich, personenbezogene Daten ausschließlich nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Regelungen und unter Wahrung des Fernmeldegeheimnisses zu verarbeiten.
13.2 Vorbehaltlich Ziffer 13.1 erteilt der Kunde hiermit seine Zustimmung, dass REPUTATIO personenbezogene Daten des Kunden sowie sonstige Daten, die der Kunde REPUTATIO zur Verfügung stellt, an die folgenden Empfänger weiter leitet:
a. An verbundene Unternehmen von REPUTATIO i.S.v. §§ 15 ff. AktG zum Zwecke der Erfüllung des Vertrags,
b. an Gerichte und Behörden, soweit REPUTATIO hierzu rechtlich verpflichtet ist,
c. an Dritte, die REPUTATIO bei der Bereitstellung der bezogenen Leistung unterstützen, und
d. an Dritte, die zur Auskunft wegen einer missbräuchlichen Rufnummernnutzung berechtigt sind (bspw. nach dem Unterlassungsklagegesetz, UKlaG).
14. Vertraulichkeit
14.1 Die Parteien werden vertrauliche Informationen, die eine Partei (die "offenlegende Partei") der anderen Partei (der empfangenden Partei") vor oder nach Abschluss des Vertrages offen legt, geheim halten und sorgfältig verwahren.
14.2 Während der Laufzeit des Vertrages sowie für die Dauer von 5 Jahren nach Beendigung desselben wird die empfangende Partei:
a. die vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen verwenden,
b. die vertraulichen Informationen keinem Dritten offen legen, es sei denn mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der offenlegenden Partei oder gemäß den Bestimmungen der nachfolgenden Absätze 14.3 und 14.4 und
c. alle erforderlichen Anstrengungen unternehmen, um die zweckfremde Nutzung oder Weitergabe von vertraulichen Informationen zu verhindern.
14.3 Die empfangende Partei ist berechtigt, vertrauliche Informationen ihren Vorständen, leitenden Angestellten, Mitarbeitern, verbundenen Unternehmen i.S.v. §§ 15 ff AktG, Erfüllungsgehilfen sowie Rechtsbeiständen in dem für die Erfüllung des vorliegenden Vertrags erforderlichen Umfang offen zu legen.
14.4 Die empfangende Partei wird vor der Offenlegung von vertraulichen Informationen sicherstellen, dass der Empfänger über die Geheimhaltungspflichten der empfangenden Partei informiert ist und die Geheimhaltungspflichten der empfangenden Partei so einhält als sei er selbst rechtlich gebunden.
14.5 Die vorstehenden Absätze 14.2 bis 14.4 finden keine Anwendung auf vertrauliche Informationen, die:
a. zum oder nach Inkrafttreten des vorliegenden Vertrags auf anderem Wege als durch Verstoß gegen denselben durch die empfangende Partei oder einen Empfänger öffentlich bekannt werden,
b. der empfangenden Partei bereits vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt waren,
c. der empfangenden Partei auf anderem Wege als in Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag und ohne jede Beschränkung hinsichtlich der Nutzung oder Weitergabe bekannt werden, sowie
d. deren Offenlegung durch Gesetz, gerichtliches Urteil oder behördliche Anordnung rechtlich vorgeschrieben ist.
15. Abschließende Bestimmungen
15.1 Ist oder wird eine Bestimmung des Vertrages und/oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
15.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
15.3 Alle Mitteilungen in Zusammenhang mit dem Vertrag haben schriftlich oder im Wege der elektronischen Übermittlung zu erfolgen, sofern nicht anders vereinbart.
15.4 Mitteilungen ohne besondere Bedeutung, die
a. per Telefax oder elektronisch übermittelt werden, gelten als unmittelbar nach Versand oder Übertragung zugestellt;
b. auf dem Postweg zugestellt werden, gelten (in Ermangelung eines Nachweises über einen früheren Eingang) als zwei (2) Werktage nach Versand zugestellt.
15.5 Der Kunde darf Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von REPUTATIO abtreten.
15.6 Die vertraglichen Beziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Kunde ein Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Karlsruhe.
vorstand
Dipl. Inform. Stephan Riese [Vorsitzender]
aufsichtsrat
Dipl.Inform. Juan Fries [Vorsitzender]
Thomas Göttenauer
Georg Maute
hr HRB-110911 [Registergericht Mannheim]
ustid-nr. DE814332177